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AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I. Geltung [Allgemein]
 

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von köstlicht (Marie Möller, handelnd unter der Marke "köstlicht") durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
 

2. Sie gelten als vereinbart ab einer schriftlichen und durch die Kund:innen unterschriebenen Auftragsbestätigung, in der auf die unter [https://www.köstlicht.de/agb] abrufbaren AGB hingewiesen wird und deren Kenntnisnahme die Kund:innen mit ihrer Unterschrift ausdrücklich bestätigen; spätestens gelten sie mit Annahme der Arbeitsergebnisse zur Nutzung. Eine einfache elektronische Signatur oder eine per E-Mail zurückgesendete unterschriebene PDF-Version genügt. Beginnt köstlicht auf ausdrücklichen Wunsch der Kund:innen ausnahmsweise mit der Auftragsausführung, bevor eine unterschriebene Auftragsbestätigung vorliegt, gelten diese AGB ab Beginn der Ausführung als vereinbart, sofern die Kund:innen zuvor in sonstiger Form (z. B. per E-Mail, Telefonat oder mündlichen Hinweis) auf die Geltung und Abrufbarkeit der AGB hingewiesen wurden; die schriftliche Auftragsbestätigung ist in diesem Fall unverzüglich nachzuholen.

 

3. Widerspruch gegen die AGB ist binnen drei Werktagen schriftlich zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kund:innen gelten nur bei schriftlicher Anerkennung durch köstlicht.
 

4. Die AGB gelten auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung.

 

5. Wo diese AGB von "Bildmaterial" oder "Aufnahmen" sprechen, gilt dies entsprechend für alle Arbeitsergebnisse von köstlicht – Fotografie, Bewegtbild, Grafikdesign, Packaging-Design, Set-/Foodstyling-Konzepte, Rezeptentwicklung (zusammen "Arbeitsergebnisse"). Wo unterschieden wird zwischen Fotoproduktionen mit festem Termin und Projektaufträgen ohne festen Termin (z. B. Grafik/Packaging), ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

 

6. Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von köstlicht.


 

II. Auftragsproduktionen
 

1. [Allgemein] Soweit köstlicht Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Kostenerhöhungen sind erst anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die köstlicht nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

[Grafik Design/Packaging] Bei Projektaufträgen ohne festen Produktionstermin (z. B. Grafik-/Packaging-Design) verlängern Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände auf Seiten von köstlicht die vereinbarten Liefertermine entsprechend, ohne dass hieraus Ansprüche der Kund:innen entstehen;
[Foto/Bewegtbild] für Fotoproduktionen mit festem Termin gilt Ziffer VIII.3.
 

2. [Allgemein] Von Kund:innen in Auftrag gegebene Konzeptionen sind eigenständige, zu vergütende Leistungen.

 

3. [Allgemein] köstlicht ist berechtigt, für die Erstellung von Arbeitsergebnissen Drittleistungen im Namen und für Rechnung der Kund:innen einzukaufen.

 

4. [Allgemein] köstlicht ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Personen aus dem eigenen Netzwerk (z. B. Grafikdesigner:innen, Foodstylist:innen, Assistent:innen) als Erfüllungsgehilf:innen hinzuzuziehen, auch wenn dies im Angebot nicht einzeln ausgewiesen ist. Die Gesamtverantwortung für die Auftragsdurchführung verbleibt bei köstlicht.
 

5. [Allgemein] Das Briefing der Kund:innen bildet die Grundlage für Arbeitsergebnisse und Kalkulation und ist vollständig, abschließend und schriftlich zu erteilen; ohne schriftliches Briefing gelten Kick-off-Meeting-Protokolle / E-Mail-Verkehr als Grundlage.

 

6. [Foto/Bewegtbild] Die Auswahl und Abnahme der Aufnahmen erfolgt durch die Kund:innen während des Fotoshootings – entweder persönlich vor Ort (z. B. am Bildschirm) oder remote in Textform (z. B. per Chat/E-Mail), sofern die Kund:innen dem Shooting nicht persönlich beiwohnen. Änderungswünsche sind vor Erteilung der Abnahme mitzuteilen. Trifft die Kundschaft während des laufenden Shootings innerhalb angemessener Zeit (max. 15 Minuten) keine Entscheidung, obliegt die Auswahl und Abnahme köstlicht. Mit erfolgter Abnahme gilt die gestalterische und künstlerische Auffassung als von den Kund:innen gebilligt; eine spätere Ablehnung aus gestalterischen Gründen ist ausgeschlossen.

 

7. [Grafik Design/Packaging] Bei Grafik-, Packaging- und Konzeptaufträgen sind, soweit im Angebot nicht anders vereinbart, zwei Korrekturschleifen je Projektphase im Honorar enthalten. Weitere Schleifen sowie Änderungen über das ursprüngliche Briefing hinaus werden nach vereinbartem Stunden-/Tagessatz zusätzlich vergütet.

 

8. [Allgemein] Verzögerungen durch verspätete Zulieferung gehen zu Lasten der Kund:innen.

 

9. [Allgemein] Stellen Kund:innen eigenes Material (Logos, Fotos, Texte, Marken) bereit, sichern sie zu, zu dessen Nutzung berechtigt zu sein, und stellen köstlicht von Ansprüchen Dritter frei. Kund:innen stellen außerdem sicher, dass abgebildete Personen ihre schriftliche Einwilligung (Releases) erteilt haben.

 

10. [Foto/Bewegtbild] köstlicht trifft vorab eine technische Vorauswahl der Aufnahmen (z. B. Ausschluss von Testaufnahmen zur Lichteinrichtung) und legt den Kund:innen ausschließlich vorzeigbare Ergebnisse zur Entscheidung vor. Sobald ein Setup vorzeigbar ist, erhalten die Kund:innen Gelegenheit, sich dieses anzusehen und zu entscheiden, ob es final ist oder ob Anpassungen (z. B. Requisiten, Styling) gewünscht sind; die weitere Abnahme richtet sich nach Ziffer II.6.

 

11. 
a) [Foto/Bewegtbild] Abnahme von Fotografien und Bewegtbild: Die gestalterische Abnahme erfolgt gemäß Ziffer II.6 während des Shootings. Die Bildbearbeitung (Farbgebung, Retusche, Stil) erfolgt in der für köstlicht charakteristischen künstlerischen Handschrift, soweit diese dem vereinbarten Briefing nicht widerspricht; hierüber steht köstlicht ein kreativer Gestaltungsspielraum zu. Für die an das Fotoshooting anschließende Post-Produktion gilt: Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der bearbeiteten Dateien keine schriftliche Mängelrüge zu deren technischer Ausführung, gelten diese als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

b) [Grafik Design/Packaging]  Abnahme bei Grafik-/Packaging- und Konzeptaufträgen: Die Gestaltung (Layout, Typografie, Farbwelt, Bildsprache) erfolgt in der für köstlicht charakteristischen künstlerischen Handschrift, soweit diese dem vereinbarten Briefing nicht widerspricht; hierüber steht köstlicht ein kreativer Gestaltungsspielraum zu. Die Abnahme erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail) nach Vorlage der finalen Ausarbeitung im Rahmen der vereinbarten Korrekturschleifen (Ziffer II.7). Äußern sich die Kund:innen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der finalen Fassung schriftlich mit einer konkreten, im Rahmen des ursprünglichen Briefings begründeten Änderungsanforderung, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen.

 

12. [Allgemein] Bei berechtigten Mängelrügen hat köstlicht zunächst das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, bevor Kund:innen mindern, zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen können.


 

III. Überlassene Arbeitsergebnisse [Allgemein]
 

1. Die AGB gelten für jegliches überlassene Material, unabhängig von Schaffensstufe oder technischer Form.
 

2. Die Kund:innen erkennen an, dass die Arbeitsergebnisse urheberrechtlich geschützt sind (Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG bzw. bei Grafik-/Packaging-Design als Werke der angewandten Kunst gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG bzw. als Leistungsschutz sui generis, soweit die erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht wird).

 

3. Enthaltene urheberrechtlich relevante Metadaten dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.

 

4. Das Datenformat bestimmen die Parteien einvernehmlich; ansonsten legt köstlicht ein geeignetes Format fest. Die Überlassung von Rohdaten (RAW, offene Design-Dateien wie .psd/.ai/.indd) bedarf einer besonderen, gesondert vergüteten Vereinbarung.

 

5. köstlicht ist nicht verpflichtet, offene Projektdateien herauszugeben. Wird deren Herausgabe gewünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Überlassene offene Dateien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von köstlicht verändert werden.

 

6. Das überlassene Material darf nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung sowie an von den Kund:innen beauftragte Dritte, die zur Erfüllung des vereinbarten Nutzungszwecks erforderlich sind (z. B. Druckereien, Verpackungshersteller, Mediaagenturen), weitergegeben werden. Jede darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte – insbesondere zur Weiterverwendung außerhalb des vereinbarten Zwecks, zur Einstellung in Bild- oder Design-Datenbanken oder zur Nutzung durch Konzern- oder Tochterunternehmen der Kund:innen – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von köstlicht.

 

7. Reklamationen zu Inhalt, Qualität oder Zustand sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen, sonst gilt das Material als ordnungsgemäß zugegangen.

8. Digitale Daten sind nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Nutzung zu löschen. Werden ausnahmsweise physische Datenträger überlassen (z. B. bei technischen Einschränkungen), sind diese auf Verlangen von köstlicht binnen einem Monat zurückzugeben oder nachweislich zu löschen.

 

9. Das überlassene Arbeitsergebnis bleibt Eigentum von köstlicht, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.


 

IV. Nutzungsrechte [Allgemein]
 

1. Die Kund:innen erwerben Nutzungsrechte nur im vertraglich festgelegten Umfang. Ohne solche Vereinbarung werden für die im Angebot angegebenen bzw. sich aus den Umständen ergebenden Zwecke, Medien und Kanäle folgende Nutzungsrechte übertragen:
- bei Foto-/Bewegtbildproduktionen (z. B. Social Media, Kampagnen) nicht ausschließliche Nutzungsrechte, zeitlich begrenzt auf zwei Jahre ab Ablieferung, räumlich begrenzt auf die aktive Verbreitung im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz); die technisch bedingte weltweite Abrufbarkeit von online veröffentlichten Inhalten bleibt hiervon unberührt und stellt keine Nutzungsrechtsverletzung dar; Eine Verlängerung der Frist für Foto-/Bewegtbildnutzung bedarf gesonderter Vereinbarung und ist honorarpflichtig. 
- bei Grafik-/Packaging-Design nicht ausschließliche, räumlich auf DACH begrenzte, zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte, da diese Arbeitsergebnisse regelmäßig auf dauerhafte Nutzung angelegt sind.

 

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, Exklusivrechte oder Sperrfristen bedürfen gesonderter Vereinbarung und eines Aufschlags von mindestens 100 % auf das Grundhonorar.

 

3. Über Ziffer 1 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe (insbesondere Zweitverwertung, Weitergabe an Dritte/Konzernunternehmen, Aufnahme in Drittdatenbanken, Bearbeitungsrecht) ist honorarpflichtig und bedarf vorheriger Zustimmung von köstlicht.

 

4. Veränderungen des Arbeitsergebnisses durch Foto-Composing, Montage, den Einsatz von KI-Tools (z. B. generative Bildbearbeitung, KI-Retusche, Stiltransfer, Upscaling) oder sonstige elektronische Hilfsmittel sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von köstlicht und nur mit Kennzeichnung [M] gestattet. Das Arbeitsergebnis darf weder zum Training von KI-Modellen noch als Input, Referenz oder Grundlage für die KI-gestützte Erstellung neuer Werke verwendet werden. Es darf nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

 

5. Kund:innen dürfen eingeräumte Nutzungsrechte nicht auf Dritte übertragen. Jede Nutzung ist, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur unter Anbringung des Urhebervermerks gestattet. Verzichten die Kund:innen auf die Namensnennung, ist dies vorab köstlicht mitzuteilen, sodass köstlicht dies im Angebot berücksichtigen kann; köstlicht kann hierfür einen angemessenen Aufschlag auf das Honorar verlangen. Erfolgt eine Nutzung ohne Urhebervermerk, ohne dass dies vorab mitgeteilt und im Angebot berücksichtigt wurde, gilt Ziffer VIII.2 (Aufschlag von 100 % auf das Nutzungshonorar).

 

6. Nutzungsrechte werden den Kund:innen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt. Bei Zahlungsverzug besteht kein Nutzungsrecht.

 

7. köstlicht bleibt berechtigt, Arbeitsergebnisse – nach Einräumung einfacher (nicht „ausschließlicher“) Nutzungsrechte – ohne gesonderte Zustimmung zu Eigenwerbungszwecken zu verwenden (Website, Portfolio, Social Media, Bewerbungen um Auszeichnungen), soweit dabei keine Marken, Logos oder Kennzeichen der Kund:innen erkennbar sind. Ist eine Marke oder ein Logo der Kund:innen sichtbar (insbesondere bei Packaging-Design), bedarf die Eigenwerbungsnutzung der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Kund:innen; diese wird in der Auftragsbestätigung oder zu einem späteren Zeitpunkt gesondert eingeholt.

Auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte wird zur Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse durch köstlicht zu Eigenwerbungszwecken die Zustimmung der Kund:innen vorher eingeholt.


 

V. Haftung [Allgemein]
 

1. köstlicht übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter an dargestellten Kennzeichen (Marken, Geschmacksmuster), Personen oder Objekten, es sei denn, köstlicht hat selbst ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular eingeholt und dieses erweist sich als inhaltlich unzutreffend. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das Urheberrecht von köstlicht hinaus – z. B. für dargestellte Werke der bildenden oder angewandten Kunst, verwendete Schriftarten oder Bildmaterial Dritter, sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. – obliegt den Kund:innen. Die Kund:innen tragen die Verantwortung für Texte, Botschaften sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung oder Anwendung (z. B. auf Verpackungen) ergebenden Sinnzusammenhänge.

 

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung der Arbeitsergebnisse sind die Kund:innen für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

3. köstlicht haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

4. Die Schadensersatzpflicht von köstlicht wird der Höhe nach begrenzt auf das Honorarvolumen des jeweiligen Auftrags. Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer, geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.

 

 

VI. Honorare [Allgemein]
 

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich bei Foto-/Bewegtbildleistungen nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), bei Grafik-/Packaging-Design nach den Vergütungstabellen des Bundesverbands der Kommunikationsdesigner (BDG) bzw. dem Tarifvertrag für Designleistungen (SDSt/AGD) in der jeweils aktuellen Fassung. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

2. Auslagen sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten der Kund:innen.

 

3. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung fällig, bei Teillieferung anteilig. I. d. R. wird in der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 40% vereinbart. 


4. Das vereinbarte Honorar ist unabhängig von Veröffentlichung oder Nutzung in voller Höhe zu zahlen, sobald das beauftragte Arbeitsergebnis erbracht wurde.

 

5. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

 

6. Rechnungen sind, soweit im Angebot nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe des Arbeitsergebnisses ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).


 

VII. Belegexemplare [Allgemein]
 

1. Die Kund:innen sind verpflichtet, unaufgefordert und spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse ein Belegexemplar (z. B. Printausgabe, Verpackung, digitale Datei, Online-Link) an köstlicht zu senden. 
 

 

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz, Stornierung
 

1. [Allgemein] Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Urheberin) erfolgten Nutzung, Verwendung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.


2. [Allgemein] Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

 

3. [Foto/Bewegtbild] Stornierung von Fotoproduktionen (mit festem Termin): Storniert der Kunde einen bestätigten Termin aus Gründen seines Verantwortungsbereichs, wird ein Ausfallhonorar fällig:

 

  • Absage bis 7 Werktage vor dem Termin: 60 % des vereinbarten Honorars

  • Absage weniger als 7 Werktage vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Honorars

  • Absage innerhalb von 48 Stunden oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars

Zusätzlich zu erstatten sind Kosten Dritter, die über die im Honorar bereits kalkulierten Beträge hinausgehen. Den Kund:innen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist; köstlicht bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten (gem. § 309 Nr. 5 BGB).
Muss köstlicht einen vereinbarten Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) absagen, bietet köstlicht einen Ersatztermin innerhalb angemessener Frist an. Bereits von den Kund:innen geleistete Anzahlungen (vgl. VI.3) werden auf den Ersatztermin angerechnet oder auf Wunsch der Kund:innen zurückerstattet. Schadensersatzansprüche der Kund:innen wegen der Verzögerung oder des Ausfalls der Produktion sind ausgeschlossen, soweit köstlicht kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

4. [Grafik Design/Packaging] Stornierung von Projektaufträgen (ohne festen Termin, z. B. Grafik-, Packaging-Design): Es gilt § 648 BGB. köstlicht behält den Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Mangels Nachweises wird vermutet, dass köstlicht 5 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden Vergütung erspart bzw. anderweitig erwirbt. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines abweichenden Betrags vorbehalten.

 

5. [Allgemein] Für bereits vollständig erbrachte und zur Abnahme vorgelegte Arbeitsergebnisse gilt Ziffer VI.4 (Honorar in voller Höhe unabhängig von Nutzung).

 

6. [Allgemein] Die Stornierung bedarf der Textform (E-Mail genügt); maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt des Zugangs bei köstlicht.

 

IX. Verschwiegenheit [Allgemein]

 

1. köstlicht behandelt vertrauliche Informationen (z. B. unveröffentlichte Produkte, Rezepturen, Kampagnenkonzepte) vertraulich und gibt sie nicht ohne Einwilligung an Dritte weiter. Werden Freelancer:innen aus dem köstlicht-Netzwerk eingebunden, verpflichtet sich köstlicht, diese ihrerseits vertraglich zur Verschwiegenheit anzuhalten.

 

 

X. Datenschutz [Allgemein]

 

1. Die datenschutzrechtliche Information abgebildeter Personen gemäß Art. 13 DSGVO (z. B. bei Model-Shootings) obliegt den Kund:innen, soweit nicht anders vereinbart.

 

 

XI. Allgemeines [Allgemein]

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
 

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
 

3. Salvatorische Klausel: Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
 

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Sitz der Firma köstlicht. 


 

XII. Verbraucherschlichtung, Informationen gemäß §36 und §37 VSBG [Allgemein]
 

1. Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-/ODR-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 von der Europäischen Kommission eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung.

köstlicht ist grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

 

Diese AGB basieren in Teilen auf dem FREELENS-Musterdokument von 2024, wurden jedoch individuell angepasst.

 

Stand: 07/2026

köstlicht           ||          bei Hamburg           ||            Marie Möller           ||           +49 (0) 178 8128394       ||           hungry@koestlicht.com

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